Typisch Genossenschaft

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Wohnungsgenossenschaften entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts, in Zeiten großer Wohnungsnot und schlechter Wohnbedingungen mit dem Ziel, Wohnraum für ihre Mitglieder in Form von eigenverantwortlicher und solidarischer Selbsthilfe zu schaffen.

Gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen waren und sind auch heute noch die vorrangige Aufgabe einer Wohnungsgenossenschaft. Dies wird durch den Bau neuer Wohnungen und die Instandhaltung bestehender Wohnungen zur dauerhaften Nutzung ausschließlich durch die Mitglieder gewährleistet und gibt ihnen dadurch ein hohes Maß an Wohnsicherheit (Dauerwohnrecht). 

Durch den Erwerb von Geschäftsanteilen beim Eintritt in die Genossenschaft, werden die Mieter zu "Miteigentümern". Das von den Mitgliedern zur Verfügung gestellte Kapital (Anteile) wird spekulationsfrei und nach strengen Kriterien verwaltet. Die Mitglieder profitieren hier von einer jährlich ausgeschütteten Dividende von maximal 4 %. Darüber hinaus haben die Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft einen Anspruch auf staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie (5. Vermögensbildungsgesetz).

Diese Form der Wohnraumschaffung ist zeitlos und hat auch in der heutigen Zeit nichts von ihrer Bedeutung verloren.

Die GWG zu Köln eG ist Mitglied der Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e. V., die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Bedeutung und die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

wbg